Antwort
Bereits die früheren Mobilfunkstandards (2G, 3G, 4G) wurden, so wie nun auch 5G, ohne Prüfung auf Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit eingeführt. Das Gesetz sieht dies nicht vor. Die Bevölkerung wird somit den damit verbundenen Risiken ausgesetzt. Den Betreibern ist es überlassen mit welcher Technologie sie die ersteigerten Frequenzen nutzen, solange sie geltende Grenzwerte und andere Auflagen (z.B. mit der Lizenz verbundenen Versorgungsauftrag) einhalten.