Französische Landwirte haben nach dem Tod ihrer Tiere rechtliche Schritte gegen Stromkonzerne und Telefonbetreiber eingeleitet. «Wir werden etwas sichtbar machen, was bis anhin versucht wurde, unsichtbar zu behalten.»
Die anklagenden französischen Milch-, Rind-, Schweinefleisch- und Geflügelzüchter haben bei ihren Herden nach der Installation einer Antenne, einer Hochspannungsleitung, von Windturbinen oder sogar nach dem Einsatz eines Melkroboters in der Nähe ihres Betriebs eine signifikante Sterblichkeit und ein ungewöhnliches Verhalten beobachtet. Für weitere Informationen: https://actu.fr/
Auch in der Schweiz setzt sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) seit Jahren dafür ein, dass Tiere bei den Diskussionen des Bundes über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ebenfalls berücksichtigt werden und bedauert, dass dies immer noch nicht der Fall ist. Die USP hat sich kürzlich für das Vorsorgeprinzip in Bezug auf die 5G-Technologie positioniert (Originaltext in FR):
«5G Mobilfunkantennen. Nichtionisierende Strahlung umfasst elektromagnetische Felder von Stromleitungen (Hochspannungsleitungen, Oberleitungen, Transformatoren, Induktion usw.) sowie hochfrequente Strahlung von Mobiltelefonen und Funkkommunikation. Die von den neuen 5G-Mobilfunkantennen ausgesandten Wellen haben sehr kurze Wellenlängen und gelten daher als hochfrequente Mikrowellen. Im Gegensatz zu Wellen mit längerer Wellenlänge werden 5G-Wellen durch Wände, Glas, Regen und Bäume behindert. Die Installation vieler Emissionsanlagen ist daher notwendig. Swisscom erwartet weitere 15’000 Antennen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) fordert Vorsicht bei der Entwicklung von 5G-Mobilfunknetzen. Nicht nur die Gesundheit des Menschen, sondern auch diejenige der Tiere muss berücksichtigt werden, und sie müssenn wirksam vor den negativen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung geschützt werden. Keine der Bestimmungen der aktuellen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung erwähnt Tiere, obwohl der SBV damals gefordert hatte, sie ebenfalls zu berücksichtigen. Eine Bundesarbeitsgruppe untersucht derzeit eine Lockerung des bestehenden Schutzes durch Anhebung der Grenzwerte. Der SBV lehnt jedoch nach dem Stand des Wissens jede Form der Flexibilität ab.»