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NEIN zum Stromgesetz am 9. Juni 2024

Ein Grossteil der Strahlungszunahme, die von der Energiewende verursacht wird, könnte vermieden werden

Bezüglich Landschafts- und Umweltschutz enthalten die geplanten Änderungen zur Stromgesetzgebung vieldiskutierte Unklarheiten und Widersprüche. Doch dies ist nicht alles: Kaum erwähnt wird, dass der Vollzug des Stromgesetzes eine verbreitete und lokal teils massive Zunahme der elektromagnetischen Strahlung und Felder ("Elektrosmog") mit sich bringen wird. Das müsste nicht sein. Ein Grossteil der Strahlungszunahme könnte vermieden werden. Die Techniken dazu sind vorhanden, aber sie werden wegen mangelnder Information sowie unter Konkurrenzdruck nicht angewendet. Ihre Anwendung ist daher in den relevanten Gesetzen und Verordnungen vorzuschreiben und zu präzisieren.

FREQUENCIA empfiehlt deshalb ein NEIN zum Stromgesetz in der vorliegenden Fassung. Das Parlament ist aufgefordert, für Nachbesserung zu sorgen, indem es den in der Gesetzesvorlage fehlenden Aspekt des Schutzes der Gesundheit vor elektromagnetischer Strahlung berücksichtigt.

Mit dem Ausbau von Photovoltaik und Windturbinen sowie der Infrastruktur für Stromtransport und -verteilung werden diese Strahlungsquellen eine flächendeckende und lokal deutlich spürbare Zunahme des bereits vorhandenen Elektrosmogs verursachen:

Intelligente Messsysteme (Art. 17abis)

Der bisher elastisch gehandhabte Einbau eines "smarten" Stromzählers, des SmartMeters, wird obligatorisch. Alle 15 Minuten ist das kürzeste Intervall, in welchem SmartMeter die Verbrauchsdaten dem Elektrizitätsversorger melden. Die Daten werden auf zwei unterschiedliche Arten übertragen:

a)  Per Powerline Communication (PLC) über die Kabel des Versorgungsnetzes. Als Nebeneffekt entsteht Elektrosmog: Die hochfrequenten Signale der Datenkommunikation strahlen vom Netz in die Runde ab, das heisst von der gesamten Elektroinstallation samt Verlängerungskabel in den Gebäuden sowie vom Kabelnetz im Freien, wo es über der Erdoberfläche erscheint ( Verteilerkasten; Freileitungen).

b)  Per Funkstrahlung entweder in das Mobilfunknetz oder mit dem werkeigenen Funknetz.

Detailliertere Informationen dazu siehe https://schutz-vor-strahlung.ch/news/stromgesetz/.

Photovoltaik-Anlagen (Art. 45a)

Die heutigen Wechselrichter der Photovoltaik-Anlagen wandeln den von den Solarzellen gelieferten Gleichstrom mittels Elektronik in Wechselstrom um, der in das Netz eingespeist werden kann. Diese Umwandlung erzeugt bei vielen Wechselrichtertypen andauernd hochfrequente Spannungsspitzen. Diese Spitzen "verschmutzen" sowohl den in das Netz eingespeisten Wechselstrom als auch den Solarzellen-Gleichstrom und strahlen von den Kabeln in die Umgebung ab. Es ist derselbe Effekt, wie er oben im Abschnitt unter Powerline Communication (PLC) beschrieben ist. Berichte aus der Umgebung neuer PV-Anlagen über gesundheitliche Beschwerden infolge dieser Abstrahlung häufen sich.

Diese "Netzverschmutzung" müsste nicht sein. Sie kann elektrotechnisch vermieden werden. Aber das wird nicht gemacht, weil der betreffende Frequenzbereich von 2 kHz bis 150 kHz bezüglich Stromqualität normativ immer noch ungenügend reguliert und deshalb eine gesetzliche Grauzone ist.

Stromtransport- und -verteilnetze

Der weitgehende Ersatz der fossilen Energieträger Erdöl und Erdgas wird unsere hochtechnisierte Zivilisation praktisch völlig von der Elektrizität abhängig machen. Zur dadurch verursachten starken Steigerung des Strombedarfs kommt der bedeutende Mehrverbrauch an Strom infolge der zunehmenden Digitalisierung hinzu. Um die Kapazität entsprechend zu erhöhen, müssen die Stromtransport- und -verteilnetze hochgerüstet, erweitert und verdichtet werden. Das heisst, bestehende und neue Freileitungen für Hoch- und Mittelspannung werden der Trasse entlang ein zusätzliches Magnetfeld erzeugen.

Grundsätzliche Bedenken

Schliesslich soll auf die erhöhte Verletzlichkeit und geringere Versorgungssicherheit einer von Photovoltaik und Windturbinen abhängigen, vollelektrifizierten Zivilisation hingewiesen werden. Die gesamte Planung der Energiewende trägt diesen Gefahren für unsere Gesellschaft zu wenig Rechnung. Dies ist ein weiterer Grund, am kommenden 9. Juni mit der Ablehnung der Vorlage "über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" ein Zeichen zu setzen.

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