Ist die Wi-Fi-Krankheit eine Behinderung? Das kalifornische Berufungsgericht hat dies am 18. Februar 2021 in dem Fall Brown gegen Los Angeles Unified School District, Fall Nr. B294240, bejaht. Das Berufungsgericht hiess die Klage einer Lehrerin gut, die eine Behinderung infolge "elektromagnetischer Hypersensitivität" geltend machte.
Laurie Brown, Lehrerin, arbeitet seit 1989 im Schulbezirk von Los Angeles. Im Schulhaus, in das sie 2015 wechselte, wurde kurz darauf die alte WLAN-Anlage durch eine moderne Anlage ersetzt. Nach deren Inbetriebnahme verspürte Brown chronische Schmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Juckreiz, Hautbrennen, Ohrenprobleme, Atembeschwerden, Entzündungen, Herzrhythmusstörungen, Atemwegskomplikationen, Benommenheit und Müdigkeit. Sie meldete die Symptome ihren Vorgesetzten. Hierauf wurde sie für mehrere Tage von der Arbeit freigestellt. In der folgenden Woche kehrte sie auf den Campus zurück, und die Symptome kamen innerhalb von 2 bis 3 Stunden wieder. Ihr Arzt diagnostizierte daraufhin eine elektromagnetische Hypersensitivität (EHS).
Brown stellte beim Schulbezirk einen formellen Antrag auf Ergreifen geeigneter Schutzmassnahmen. Hierauf wurden in ihrem eigenen und in einem benachbarten Schulzimmer die WLAN Access Points abgeschaltet. Es trat jedoch keine Besserung ein, da alle anderen Access Points rundherum weiter strahlten. Die Leitung erklärte sich nicht bereit, zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Nun reichte Brown Klage ein. Sie machte geltend, der Schulbezirk habe sie aufgrund ihrer EHS diskriminiert. Er habe es versäumt, sich auf ihren Zustand einzustellen und habe Vergeltungsmassnahmen gegen sie ergriffen. Das sei ein Verstoss gegen das kalifornische Gesetz für angemessene Beschäftigung und Wohnraum (Fair Employment and Housing Act, FEHA).
Gegen die Klage erhob der Schulbezirk Rechtseinwand. Dieser wurde vom Gericht gutgeheissen. Hierauf gelangte die Lehrerin an das Appellationsgericht. Mit dem Urteil vom 18. Februar 2021 anerkannte dieses, dass die „Wi-Fi-Krankheit“ gemäss dem FEHA als Behinderung gelte.
WLAN, die jüngste der Funkstrahlungsplagen – historisch gesehen
2008 wurden WLAN-bedingte Beschwerdesymptome von Mitarbeitern in Pariser Bibliotheken bekannt. Die Gewerkschaften schalteten sich ein, und die neuen WLAN-Anlagen der Bibliotheken wurden ausser Betrieb genommen. – Am 4. Januar 2009 berichtete die Sunday Times, dass eine junge Familie aus dem Stadtkern von Glastonbury wegzog, nachdem dort eines der ersten britischen WLAN-Stadtnetze eingerichtet worden war. „Wi-Fi is making us all sick“, war ihre Warnung.
Von nun an kamen Meldungen über Beschwerden wegen WLAN in immer dichterer Folge. Ein Beispiel: Kanadische TV-Sendungen mit Interviews von Lernenden, die unter der Strahlung Kopfschmerzen hatten, nicht mehr klar denken und den Bleistift kaum mehr halten konnten, führten am 28. Oktober 2010 zu einem Hearing vor der Schulbehörde von Peterborough (Ontario). Aufgebrachte Eltern forderten das Abschalten der WLAN-Anlagen in den Schulen (siehe Bürgerwelle-Zeitung 3/2011).
Parallel zur steigenden Verbreitung der WLAN-Internetboxen auch in den Haushalten sank die Schlafqualität zahlloser Bewohner. Einen weiteren Schub an WLAN-Beschwerden brachte die Umstellung auf Internettelefonie. Abhilfe war oft einfach: „WLAN weg – Symptome weg!“ wurde zur alltäglichen Erfahrung baubiologischer Messfachleute. Doch zwei neuere Schweizer Gerichtsklagen waren leider erfolglos: 1. Der Antrag eines zum Schutz vor nachbarlicher WLAN-Strahlung unter der Kellertreppe nächtigenden Mannes auf Reduktion der Sendeleistung wurde abgelehnt; die WLAN-Box des Nachbars verletze keine gesetzlichen Vorschriften. 2. Abgelehnt wurde ferner ein Verbot von WLAN durch eine Wohnbaugenossenschaft, welche im Mietvertrag die Parteien „zu gegenseitiger Rücksichtnahme“ verpflichtet; Funkstrahlung unterhalb des Grenzwertes sei ungefährlich.