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Krank nach 5G-Sendebeginn – Erholung nach Wegzug

Lennart Hardell bestätigt in einer schwedischen Fallstudie die negativen Auswirkungen beim Einsatz adaptiver 5G-Antennen

Obwohl gebremst von Einsprachen, wird der Ausbau der 5G-Mobilfunknetze auch in der Schweiz weiter vorangetrieben. Die gesundheitlich negativen Auswirkungen beim Einsatz adaptiver 5G-Antennen scheinen sich gegenüber 4G nochmals zu verstärken. Eine aktuelle schwedische Fallstudie bestätigt die Realität dieser Erfahrung. Frequencia hat die Studienergebnisse im Hinblick auf die Schweizer Mobilfunk-Grenzwerte gezielt ausgewertet.

Im Januar 2023 wurde eine Fallstudie über Anwohner einer 4G/5G-Antenne vom schwedischen Forscher Lennart Hardell zusammen mit Mona Nilsson von der Schwedischen Stiftung für Strahlenschutz publiziert. Hardells frühere Studien waren massgebend für die 2011 im Rahmen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) beschlossene Einstufung von Mobilfunkstrahlung in der Kategorie 2B "möglicherweise karzinogen". Die IARC ist der WHO angeschlossen.

Bild: Im obersten Geschoss liegen zwei Schlafzimmer direkt unter den am Schornstein montierten Antennen für 4G (unten) und 5G (oben; adaptive Antenne).

Nachstehend unsere zusammenfassende Auswertung dieser Fallstudie: Mann (63) und Frau (62) lebten im 7. Stock während Jahren direkt unterhalb einer auf dem Flachdach montierten 3G/4G-Antenne ohne merkliche Beschwerden. Unmittelbar nach der zusätzlichen Installation einer adaptiven 5G-Antenne begannen Symptome bei beiden Personen, stärker bei der Frau. Sie litt an Schlaflosigkeit, Schwindel, Hautaffektionen, Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, Gleichgewichtsstörungen, Störung des Kurzzeitgedächtnisses, Verwirrung, Müdigkeit, Depressionstendenz sowie Herz- und Lungenbeschwerden. Nach der notfallmässigen Verlegung des Schlafplatzes in das Büro des Mannes verschwanden die Symptome weitgehend; die Schlafstörungen waren sogar ganz weg.

Tabelle: Immissionen infolge von aussen ins Gebäudeinnere eindringender Mobilfunk-Antennenstrahlung. Messwerte im jeweiligen Schlafzimmer bzw. an der Schlafstelle in Volt pro Meter [V/m].
* 2'500'000 µW/m2  = 30.7V/m war die obere Messgrenze des verwendeten Messgerätes

Das Schlafzimmer im 7. Stock direkt unterhalb der adaptiven 5G-Antenne liegt zwar ausserhalb des Winkelbereichs, in welchem sich der bewegliche Antennenstrahl auf die Nutzergeräte fokussieren kann. Trotzdem war die extrem hohe Dynamik der 5G-Signale hier messbar. Wie die Tabelle zeigt, war der Spitzenwert grössenordnungsmässig um den Leistungsfaktor 80 höher als der 5-Minuten-Mittelwert (bezogen auf die Leistungsdichte in µW/m2; der Leistungsfaktor ist das Verhältnis des quadrierten Spitzenwertes [V/m] zum quadrierten 5-Minuten-Mittelwert [V/m]).

Muss der Spitzenwert oder der Mittelwert den Grenzwert einhalten?

In der Schweiz gibt es für Funkstrahlung zwei Arten von Grenzwerten:

  • Der Immissionsgrenzwert (IGW) gilt überall, wo sich Menschen aufhalten können, und er umfasst die Immissionen infolge aller an einem Ort messbaren Funkstrahlungsquellen. Er entspricht dem internationalen Grenzwert, wie er in den meisten Ländern als einziger Grenzwert gilt.
  • Der Anlagegrenzwert (AGW) wurde 1999 als Vorsorgegrenzwert eingeführt. Er ist (in V/m) 10-mal tiefer als der Immissionsgrenzwert und gilt für die Strahlung einer einzigen Funkanlage, gemessen im Gebäudeinnern sowie auf raumplanungsrechtlich festgesetzten Kinderspielplätzen.

Da der IGW so hoch ist, dass er selbst von den höchsten im Bevölkerungsalltag messbaren Strahlungswerten meistens weit unterschritten wird, hat er in der Praxis keine Schutzfunktion. Wir lassen ihn deshalb beiseite und sprechen nur vom AGW. Kontrollmessungen müssen zeigen, ob der AGW eingehalten, das heisst unterschritten wird. Behördlich ist vorgeschrieben, dass der RMS-Wert eines Funksignals gemessen wird. RMS heisst Root Mean Square. Das ist der quadratische Mittelwert aller Einzelwerte während einer im Messgerät festgelegten Dauer, zum Beispiel 50 Millisekunden.

Biologisch relevant ist jedoch nicht der Mittelwert, sondern der Spitzenwert (Peak). Bei 3G/4G/5G ist der (leistungsbezogene) Spitzenwert in µW/m2 rund10-mal höher als der RMS-Wert. Manche elektrosensible Menschen spüren die Spitzen unmittelbar am eigenen Leib.

Hohe Spitzenwerte entstehen besonders auch bei adaptiven 5G-Antennen. Die Mobilfunkbetreiber dringen denn auch seit Jahren auf eine Erhöhung des AGW von bisher max. 6 V/m auf z.B. 20 V/m. Der Ständerat lehnte aber 2016 und nochmals 2018 eine Grenzwerterhöhung knapp ab. Bundesrätin Sommaruga versicherte deshalb, dass der Grenzwert unangetastet bleibe. Aber die Mobilfunkbetreiber fanden einen Trick, um diese Zusicherung zu umgehen, und das Bundesamt für Umwelt machte mit: Bei adaptiven 5G-Antennen können die Betreiber auf dem Formular für die Baubewilligung eine "korrigierte" Strahlungsleistung angeben, die je nach Antennentyp bis zu 10-mal tiefer ist als die von der Antenne real gelieferte Strahlungsleistung. Der im Antennenbetrieb während jeweils 6 Minuten gemessene Mittelwert darf diese tiefere, "korrigierte" Strahlungsleistung nicht übersteigen. Dass dies eingehalten wird, dafür sorgt die Programmierung der Antennen-Leistungssteuerung. In der Realität entstehen aber Spitzenwerte, die an den stärkst belasteten Orten ein Übersteigen des AGW in V/m um das bis zu 3,2-Fache verursachen können. Es sind also fast 20 V/m zulässig!

Nominell blieb der AGW bisher, wie vom Bundesrat zugesichert, bei max. 6 V/m. Aber real sind nun die von der Mobilfunkindustrie gewünschten 20 V/m behördlich erlaubt. Vergleichen wir diese 20 V/m mit der Spalte "Spitzenwerte" der umstehenden Tabelle :Auch in der Schweiz gelangen wir künftig in den Bereich von Strahlungsspitzen, wo sogar die beiden nicht besonders empfindlichen Personen, die bis zu Spitzen von 1-2 V/m symptomfrei waren, massive Beschwerden hatten!

Fazit aus langjährigen Praxiserfahrungen sowie vorliegender Fallstudie

  • Kurzfristig auftretende, d.h. unmittelbare Symptome scheint der Schweizer AGW beim wenig empfindlichen Teil der Bevölkerung weitgehend zu verhindern. Bei Strahlungswerten über dem AGW können jedoch auch wenig empfindliche Personen von deren Auswirkungen unmittelbar betroffen sein. – Besonders empfindliche Personen vermag der AGW nicht zu schützen.
  • Vor langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit ist die gesamte Bevölkerung durch den AGW zu wenig geschützt.
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