(...) Das Bundesgericht schützt Anwohnende von Mobilfunkantennen: Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nun baubewilligungspflichtig. (...) Diese kann mehr als das Dreifache der deklarierten Feldstärke betragen. Das Bundesgericht hielt in einem Urteil vom 23. April fest, dass es dafür einer Baubewilligung bedarf.
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