Der Ausbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen wird unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen ermöglicht. Dies ist der Kern der ergänzten Vollzugshilfe für die Kantone und Gemeinden. Die Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit, wie die Strahlung von adaptiven Antennen berechnet wird. Berücksichtigt werden sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung als auch die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer an einem gut ausgebauten Mobilfunknetz.
Der Mobilfunk und insbesondere 5G spielen bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle: 5G erlaubt unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Damit 5G seine volle Leistungsfähigkeit entfalten kann, braucht es neue, adaptive Antennen. Gleichzeitig ist der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das BAFU beauftragt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen zu erarbeiten. Diese schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Berechnung der Strahlung von adaptiven Antennen. Sie ist so ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt. Im Vergleich zu konventionellen Antennen gibt es keine Lockerung der Grenzwerte. (...)